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NOTARIAT


Bei einer Vielzahl an Rechtsgeschäften ist das Hinzuziehen eines Notares nicht nur hilfreich, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.

Ehe, Partnerschaft und Familie
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption

Erbe und Schenkung
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.

Unternehmen
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.

Persönliche Vorsorge
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

Weitere Informationen zu notariellen Dienstleistungen und deren besonderen rechtlichen Rahmenbedingen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer.