EINIGE GRUNDERKENNTNISSE
Nachstehend einige grundsätzliche Erkenntnisse, wie sie aus 30-jähriger Praxis gewonnen
wurden:
1. Es gibt nur zwei Sorten von Anwälten, gute und schlechte.
2. Prozesse werden zu mehr als 90 % erfolgreich geführt wegen präzisen Tatsachenvortrages,
nicht wegen feinsinniger Rechtsausführungen.
3. Wenig ist vor einem Gericht so unwichtig wie die Wahrheit.
4. Als Anwalt soll man die Interessen seiner Mandanten vertreten. Dies bedeutet
häufig, das Gegenteil dessen vorzuschlagen und nach Möglichkeit durchzusetzen, was
die Mandanten wünschen.
5. Zeit ist Geld, eine zügige Bearbeitung ist im Notariat ebenso wichtig wie bei
der anwaltlichen Vertretung.
6. Bei Gericht gibt es bekanntlich drei Arten von Entscheidungsgründen, die schriftlichen,
die mündlichen und die wirklichen.
7. Ein regelmäßig hilfreicher Ratgeber ist das, was man praktische Vernunft nennt.