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KANZLEI

Die Kanzlei ist diejenige eines Einzelanwalts und Notars. Ich bin mit zwei Kollegen in Bürogemeinschaft verbunden. Als Anwalt bin ich tätig seit 30 Jahren, seit 20 Jahren zugleich als Notar. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer solchen Struktur die Vertretung bzw. Beratung in der Tat aus einer Hand erfolgt. Die langjährige praktische Erfahrung hat mich zu der Erkenntnis geführt, dass Rechtsstreitigkeiten am besten vermieden werden, wenn sie hingegen geführt werden müssen in ihrer großen Mehrzahl durch präzisen Sachvortrag geprägt sein sollten. Dies gilt für eine außergerichtliche Vertretung oder auch Vertragsverhandlungen gleichermaßen.

Schwerpunkte der Anwaltstätigkeit waren und sind Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, das Maklerrecht, Familien- und Erbrecht, das Arbeitsrecht sowie Jagd- und Waffenrecht. Die Kanzlei vertritt seit mehr als 2 Jahrzehnten eine große öffentlich-rechtliche Körperschaft in Zivilprozessen in unterschiedlichsten Fassetten und Rechtsbereichen.

Im Notariat liegt der Schwerpunkt im Immobilienrecht sowie im Gesellschafts- und Erbrecht.